Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Stand: 12. November 2004)
§1 Allgemeines
Verträge für Lieferungen und Leistungen zwischenMakopak und ihren Kunden
kommen, soweit keine ergänzenden Vertragsbedingungen von Makopak wirksam sind,
ausschließlich auf der Grundlage folgender Bedingungen zustande. Diese Geschäftsbedingungen
gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als
angenommen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die von Makopak nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt
werden, sind in jedem Falle unverbindlich. Alle mündlichen, telegrafischen oder telefonischen Abmachungen
bedürfen, um bindend zu sein, der schriftlichen Bestätigung von Makopak
§2 Bestellung, Auftragserteilung
Makopak nimmt mündliche und schriftliche Bestellungen entgegen. Ein Vertrag kommt aber erst mit schriftlicher
Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Erfüllung oder einem Erfüllungsangebot durch
Makopak zustande. Alle von Makopak erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. In einem Angebot
zusammengestellte Leistungen oder Waren werden nur dann als zusammengehörig angesehen, wenn dies
ausdrücklich vereinbart ist.
§3 Gefahrtragung und Lieferung
- Makopak liefert - auch bei einer ausdrücklich zugestandener üuml;bernahme der
Transportkosten - ausschließlich auf Gefahr des Kunden; mit der übergabe der Ware an den Kunden
oder eine den Transport ausführende Person geht das Risiko auf den Kunden über, auch im Falle
des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des Verlustes der Ware den
vollen Kaufpreis zahlen zu müssen. Leistungsort ist der Sitz von Makopak
- Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Kunden überlassen. Das Transportrisiko für
das Eintreffen einer an Makopak retournierten Ware liegt ebenfalls beim Kunden. Makopak ist zu Teillieferungen
berechtigt, die jeweils nach ihrer Ausführung abgerechnet werden können.
§4 Lieferfristen
Makopak ist stets bemüht, angegebene oder vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Wird eine verbindliche Lieferzusage
um mehr als 3 Wochen überschritten, so hat der Kunde Makopak eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen, die mit
der Bekanntgabe an Makopak zu laufen beginnt. Soweit alsdann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande
kommt, kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurücktreten.
In diesem Fall bestehen Schadensersatzansprüche des Kunden nur dann, wenn Makopak einen Schaden beim Kunden
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat; weitergehende Ersatzansprüche des Kunden sind - soweit
gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Macht der Kunde von seinen vorbezeichneten Rechten nicht unverzüglich
Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Ansprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferzusagen zu.
§5 Preise und Zahlung
- Alle von Makopak angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro, ohne Mehrwertsteuer; die Mehrwertsteuer kommt
in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu, es sei denn, die Preise sind ausdrücklich als Bruttopreise,
inklusive der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, ausgewiesen. Kosten für Sonderverpackungen
und Transport sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, vom Kunden zu tragen.
- Alle Rechnungen von Makopak sind, soweit nicht anders vereinbart, im Voraus oder bei Lieferung (Nachnahme) sofort
ohne jeden Abzug zu zahlen, Skonti sind, wenn nicht anders vereinbart, in Rechnungsbeträgen bereits
berücksichtigt. Schecks werden nur zahlungshalber unter Abzug etwaiger Einziehungsgebühren angenommen.
- Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
- Makopak ist berechtigt, mit sämtlichen Forderungen aufzurechnen, die ihr gegenüber dem Kunden
zustehen, und gegenüber sämtlichen Forderungen, die der Kunde gegen Makopak hat. Kommt der Kunde
mit einer Zahlung in Verzug, so ist Makopak berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken
üblicherweise berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4% über dem
Bundesbankdiskontsatz, bei sofortiger Zinsfälligkeit, bezogen auf den Rechnungsendbetrag, zu berechnen.
Werden Scheck oder Wechsel des Kunden nicht eingelöst, so ist Makopak berechtigt, die gesamte Restschuld sofort
fällig zu stellen, auch wenn weitere Schecks oder Wechsel hereingenommen worden sind. In diesem Fall kann
Makopak auch für alle sonstigen, dem Kunden vertraglich geschuldeten Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurücktreten und/oder - soweit gesetzlich zulässig -
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
§6 Eigentumsvorbehalt
- Alle von Makopak an den Kunden gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung Eigentum von Makopak
- Der Kunde darf die unter dem Eigentumsvorbehalt von Makopak stehende Ware weder verpfänden noch
anderweitig zur Sicherheit übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Pfändungen
oder sonstige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware Makopak unverzüglich
schriftlich mitzuteilen. Er ist weiterhin verpflichtet, den Dritten, die Zugriff auf die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nehmen, das Eigentum von Makopak sofort zur Kenntnis zu bringen.
- Der Kunde hat die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sorgfältig zu bewahren und auf eigene
Kosten gegen die Risiken Raub, Diebstahl, Feuerschaden, Wasserschaden und Vandalismus zu versichern. Der Kunde
tritt hiermit seine etwaigen künftigen Ansprüche aus den Versicherungsverträgen im Hinblick auf
die gelieferte Vorbehaltsware an Makopak ab.
- Der Kunde hat die Kosten aller Maßnahmen, die zur Erhaltung oder Sicherstellung des Eigentums von Makopak dienen,
zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn eine solche Maßnahme fehlschlägt, objektiv aber geboten scheint.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere wenn erin Zahlungsverzug gerät, ist Makopak berechtigt,
ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware
zurückzuverlangen. Der Kunde hat die Ware dann sofort herauszugeben. Ein Rücktritt vom Vertrag durch
Makopak liegt nur dann vor, wenn Makopak den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt hat.
§7 Gewährleistung
- Makopak gewährleistet für den Verkauf neuer Waren an den Kunden eine dem jeweiligen Technikstand eines
Warentyps entsprechende Fehlerfreiheit; die Gewährleistungsfrist beträgt seit 01.01.2002 vierundzwanzig Monate
ab übergabe der Ware an den Kunden oder, im Falle der Versendung, ab übergabe an das Transportunternehmen.
Für erworbene bzw. im Falle der Versendung, ab der übergabe an das Transportunternehmen bis zum 31.12.2001
beträgt die Gewährleitung sechs Monate.
- Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von Makopak durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte der Versuch
auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehlgeschlagen sein, so ist der Käufer zur angemessenen Minderung
des Kaufpreises oder wahlweise zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages berechtigt. Voraussetzung hierfür
ist, dass der Kunde Makopak eine Nachfrist von mindestens vier Wochen per eingeschriebenen Brief gesetzt hat.
- Weitergehende Ansprüche wegen fehlerhafter Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch Makopak
sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; dies gilt sowohl für Schäden wie auch für
Mangelfolgeschäden. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit durch Makopak beruhen bzw. auf Grund des Fehlens einer von Makopak ausdrücklich
zugesicherten Eigenschaft aufgetreten sind.
- Die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ist ausgeschlossen, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht
befolgt, äauml;nderungen an der gelieferten Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet
werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
- Der Gewährleistungsanspruch verfällt auch dann, wenn der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich,
innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung oder Auftreten des Mangels, bei Makopak schriftlich anzeigt. Auf Verlangen von
Makopak hat der Kunde im Gewährleistungsfall die beanstandete Ware auf eigene Kosten unter genauer Angabe der
Beanstandung und der Rechnungsnummer zum Sitz von Makopak zu verbringen. Kosten und Bearbeitungsgebühren,
die im Zusammenhang mit unberechtigten Mängelrügen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Für
Reklamationen ohne feststellbaren oder nachvollziehbaren Fehler wird, auch innerhalb der Garantiezeit,
eine überprüfungspauschale in Höhe von EUR 75,- erhoben.
§9 Patent- und Urheberrechte
Makopak behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an von ihr erstellten Geräten, Ersatzteilen, Software,
Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, Plänen und ähnlichen Unterlagen vor.
Ohne schriftliche Einwilligung durch Makopak darf/dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Das Kopieren ist ohne ausdrückliche Einwilligung von Makopak untersagt. Auf Verlangen ist/sind sie unverzüglich
an Makopak zurückzugeben, sofern dies nicht anderen Nutzungsvereinbarungen widerspricht. Im Falle der Zuwiderhandlung
ist Makopak berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte
durch den Kunden kann Makopak nicht haftbar gemacht werden.
§10 Warenrücksendung/Umtausch
Warenrücksendungen sind nur mit der ausdrücklichen, vorherigen Zustimmung durch Makopak zulässig. Im Falle
der vereinbarten Warenrücknahme wird grundsätzlich eine Kostenpauschale erhoben. Warenrücksendungen,
die "unfrei" bei Makopak eintreffen, werden nicht angenommen. Falschlieferungen durch Makopak sind vom Kunden innerhalb
von 8 Tagen ab Rechnungs-/Lieferdatum schriftlich zu reklamieren. Die falsch gelieferte Ware wird von Makopak oder durch
ein von ihr beauftragtes Transportunternehmen kostenfrei beim Kunden abgeholt. Im Falle der Falschbestellung durch den
Kunden muss die Ware "frei Haus" an Makopak zurückgesandt werden, das Transportrisiko trägt der Kunde.
Für die Rücknahme von Falschbestellungen erhebt Makopak grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 6% des Warenwertes, mindestens jedoch EUR 75,- Bei versiegelter Software, Hardware und bei
Verbrauchsmaterialien, deren Verpackung bzw. Lizenzverpackung geöffnet wurde, ist die Rücknahme
bzw. der Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.
§11 Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtsanwendung
Soweit dies gesetzlich möglich und zulässig ist, soll für den Gerichtsstand folgendes gelten:
- Für alle eventuellen Streitigkeiten mit Makopak aus einer Geschäftsbeziehung oder deren Anbahnung wird
als Gerichtsstand das für den Sitz von Makopak zuständige Gericht vereinbart.
- Erfüllungsort ist der Sitz von Makopak Es wird vereinbart, dass ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung kommt; internationales Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§12 Teilunwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
An der Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung
der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
OS-Link
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
bereit, aufrufbar unter: https://ec.europa.eu/odr